Legionellen: Viel Lärm um nicht viel
12. Januar 2012Im November stellte Bayernpartei-Stadtrat Richard Progl eine Anfrage bezüglich der neuen Trinkwasserverordnung und der darin enthaltenen Pflicht zur Prüfung auf die Erreger der Legionärskrankheit:
Zum 1. November 2011 trat eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft, die es Vermietern zur
Auflage macht, die Wasserversorgung in Wohnhäusern (bis hinunter zu Einfamilienhäusern) regelmäßig auf Legionellen zu überprüfen, um entsprechenden Erkrankungen vorzubeugen.Ich frage dazu den Herrn Oberbürgermeister:
1. Wie viele Legionellenerkrankungen gab es die letzten Jahre in München?
2. Bei wie vielen davon war die Wasserversorgung in der Wohnung Krankheitsquelle? Welche Arten von Häusern (z.B. Wohnblocks, Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser)
waren zu welchem Anteil betroffen?Die Überwachung der Vermieterpflichten wird Aufgabe der Kommunen sein.
3. Wie viele neue Stellen und welche Unkosten werden hierdurch auf die Stadt München
zukommen?Die Unkosten des Vermieters für die Entnahme der Wasserproben und die Analyse durch
Speziallabore werden als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt.4. Welche zusätzlichen Kosten werden hier pro Haushalt auf die Münchner Mieter, insbesondere diejenigen in städtischen Wohnungen, zukommen?
Nun traf die Antwort des Gesundheitsreferenten Joachim Lorenz bei der BP ein.
Schon anhand der Anzahl der Legionellen-Erkrankungen wird klar, dass die neue Trinkwasserverordnung ein bürokratisches Monstrum ist, das weit über das Ziel hinausschießt. Je nach Falldefinition gab es in den vergangenen Jahren gerade einmal 20 bis 40 bestätigte Vorkommen der Legionärskrankheit. Wie viele davon in häuslichen Anlagen auftraten, lässt sich überhaupt nicht feststellen. Aus den bisher schon durchgeführten Kontrollen wird aber klar, dass die besorgniserregenden Legionellenkonzentrationen fast nur bei größeren Wohnanlagen auftreten.
Die Zahl der in der Landeshauptstadt zu prüfenden Wohngebäude wird nach Schätzungen des Referats von unter 1.000 auf mehr als 50.000 steigen. Die Kosten hierfür werden auf die Mieter umgelegt. In den größeren Anlagen mussten sie bisher jährlich ca. 10 Cent pro Quadratmeter zahlen, in den nun zu erfassenden Anlagen mit weniger Wohneinheiten werden die Kosten pro Person deutlich höher sein.
Auch die Ausgaben der mit der Überwachung betrauten Kommunen werden unverhältnismäßig steigen: 50 Hygienekontrolleure werden hiermit betraut sein, die Leitung obliegt einem Arzt oder einem Hygieneingenieur, außerdem muss die Verarbeitung der Daten sichergestellt werden.
Eine gute Nachricht gibt es wenigstens: Das Gesundheitsreferat geht – im Gegensatz zu verschiedenen Medienberichten – davon aus, dass Einfamilienhäuser grundsätzlich nicht von der Neuregelung betroffen sind. Da die Abgrenzung jedoch nach dem Volumen des Trinkwassererwärmers und der Rohrleitungen vorgenommen wird, muss aber trotzdem jeder Hauseigentümer selbst prüfen, ob er der neuen Regelung unterliegt.
Hier die komplette Antwort des Referenten.
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