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Bayernpartei-Anfrage zu „Zwei-Personen-Versammlungen“

Wenn eine Person am Fischbrunnen steht und eine an der Ecke Marienplatz/Kaufinger Straße, dann wird wohl kaum jemand annehmen, es handle sich dabei um eine Versammlung. Sobald sie aber beide Flugblätter verteilen, könnten sie schon bald tatsächlich eine unerlaubte Versammlung darstellen, die ein Bußgeld nach sich zieht.

Der Grund für diese seltsam anmutende Tatsache ist die Ansicht des Münchner Kreisverwaltungsreferats, wonach der gesamte Marienplatz ein einheitlicher Ort sei, zwei Personen also „zusammengehören“, auch, wenn sie über hundert Meter auseinanderstehen. Da nach dem geplanten bayerischen Versammlungsgesetz bereits zwei Leute eine Versammlung darstellen können, wäre dies bald verboten.

Die erste Stadtratsanfrage der Bayernpartei möchte daher wissen, ob das KVR an dieser Ansicht festhält. „Aus unserer Sicht wäre das ein viel zu drastischer Eingriff in die Bürgerrechte“, so der Mandatsträger Thomas Hummel, der im Mai sein Amt angetreten hat. „Ob man mit dem Landesgesetz ingesamt zufrieden ist oder nicht – hier hätte die Stadt München selbst die Möglichkeit, die Situation zu entschärfen.“ Notfalls wolle man einen formellen Antrag im Stadtrat stellen.

An Herrn
Oberbürgermeister
Christian Ude

Zwei-Personen-Versammlungen auf dem Marienplatz?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum Antritt bei den diesjährigen Stadtratswahlen musste die Bayernpartei 1000 Unterstützungsunterschriften beibringen. Dies geschah in erster Linie durch Sammelaktionen auf dem Marienplatz. Dabei wurden die Aktiven mehrfach von Polizeikräften darauf hingewiesen, dass bereits drei Personen eine Versammlung darstellten und diese damit nicht gleichzeitig und in engem räumlichen Zusammenhang für denselben Zweck agieren dürften. Darüberhinaus stelle der gesamte Marienplatz nach Ansicht des Kreisverwaltungsreferats einen zusammenhängenden Ort dar.

Angesichts des zu erwartenden Bayerischen Versammlungsgesetzes in Form des derzeit vorliegenden Regierungsentwurfs sollen nun bereits – was zuvor in Politik und Rechtswissenschaft umstritten war und teilweise unterschiedlich gehandhabt wurde – zwei Personen eine Versammlung darstellen. Dies würde bedeuten, dass es bspw. bereits ordnungswidrig wäre, wenn eine Person am Fischbrunnen und eine andere an der Einmündung Kaufingerstraße identische Flugblätter verteilen oder sonst eine „überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Erörterung“ (Art. 2 Abs. 1 BayVersG-E) vornähmen.

Daher frage ich den Herrn Oberbürgermeister:

1.Hält das KVR an seiner bisherigen Rechtsauffassung fest, wonach der Marienplatz einen „einheitlichen“ Ort im oben beschriebenen Sinne darstellt, sodass jede Betätigung von mehr als einer Person, auch räumlich deutlich getrennt, eine Versammlung bedeutet?

2.Wurden in den vergangenen Jahren in solchen Fällen Straf- oder Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch das KVR veranlasst? Wenn ja, wie viele?

Ich bedanke mich bereits jetzt für die Beantwortung dieser Fragen.

Thomas Hummel, Stadtrat.